greentech.berlin e.V.

§1 Allgemeines

Mitglieder des greentech.berlin e.V. haben gemäß der Vereinssatzung monatliche Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühr und Monatsbeiträgen werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Es gibt:

  • Ordentliche Mitglieder (natuerliche Person)
  • fördernde Mitglieder (juristische oder natuerliche Person)
  • Ehrenmitglieder (natuerliche Person)

Ehrenmitglieder des Vereins sind von der Beitragspflicht ausgenommen. Der Vorstand kann, insbesondere zum Zweck der Mitgliedergewinnung, Beitragsermäßigungen genehmigen. Die Beitragsermäßigungen gelten jeweils für ein Kalenderjahr.

§2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  • Ordentliche Mitglieder mindestens 60 € p.a.
  • Fördermitglieder mindestens 60 € p.a.
  • Ehrenmitglieder beitragsfrei

§3 BEITRAGSZAHLUNG/FÄLLIGKEIT

Die Beiträge sind durch SEPA-Lastschriftverfahren oder Überweisung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus zu entrichten. Sie werden jeweils zum Fälligkeitstermin eingezogen bzw. müssen zu diesem überwiesen werden.

Das Beitragskonto des Vereins ist:

Kreditinstitut:Deutsche Skatbank Zweigniederlassung der VR-Bank Altenburger Land eG
BIC:GENO DEF1 SLR
IBAN:DE30 8306 5408 0005 2791 19
Inhaber:greentech.berlin e.V., 10963 Berlin
Verwendungszweck:  Jahresbeitrag [Art der Mitgliedschaft] [Jahreszahl] fuer [Name Vorname|Username|Codename]...

Änderungen zu den persönlichen Daten sind innerhalb von vierzehn Tagen der Geschäftsstelle des greentech.berlin e.V. schriftlich mitzuteilen. Für jede Mahnung kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben werden.


(s.a. Unterstützen)